Schulausfall
1. Schulausfall wegen Unwetter
Die Entscheidung, ob witterungsbedingt (Schnee, Eis, Sturm, Unwetter) der Unterricht ausfällt, treffen in Niedersachsen die Landkreise, für das Missionsgymnasium der Landkreis Grafschaft Bentheim. Bei Schnee, Eis und Sturm klärt der Landkreis die Frage, ob die Schülerbeförderung durch den öffentlichen Personennahverkehr sicher genug ist. Die Informationsquelle dafür, ob Unterricht stattfindet oder nicht, ist die Seite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen als offizielle Informationsseite für Schulausfälle in ganz Niedersachsen:
https://origin.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/
Die VMZ Niedersachsen weist darauf hin, „dass behördlich gemeldete Schulausfälle ausschließlich auf der Internetseite www.vmz-niedersachsen.de und in den Verkehrsnachrichten der für Niedersachsen zuständigen Rundfunksender verbreitet werden. Etwaige [Meldungen über] Schulausfälle, die Sie in Blogs, bei Twitter oder Facebook finden, sind von Dritten eingestellt und als nicht autorisiert anzusehen.“
Aber: „Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts“ (Erlass „Unterrichtsorganisation“, Nr. 4.4).
2. Hitzefrei
Bei Hitze entscheidet zwar die Schule selbst, dies aber nur in Rücksprache mit dem Landkreis vorab, nicht am Tag der zu erwartenden Hitze selbst. Hier müssen vom Landkreis die Buslinien so organisiert werden, dass für alle Schulen des Landkreises eine Schülerbeförderung zu akzeptablen Zeiten gesichert bleibt. Die Mitteilung über den Unterrichtsausfall erfolgt in diesem Fall direkt von der Schule aus.
3. Elternentscheidung
Im Erlass „Unterrichtsorganisation“ heißt es unter Nummer 4.3:
„Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.“
4. Schülerbeförderung
Bitte beachten Sie, dass am Missionsgymnasium bei witterungsbedingtem Schulausfall die Betreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist, die zur Schule kommen. In diesem Falle (außer bei Hitzefrei) sind für die Schülerbeförderung jedoch die Eltern zuständig.