1. Die erste Fremdsprache

Die erste Fremdsprache ist am Missionsgymnasium Englisch.

  • Sie setzt den Englisch-Unterricht der Grundschulen kompetenzorientiert fort.

  • Englisch wird ab der Klasse 5 im Umfang von fünf Unterrichtsstunden unterrichtet.

  • Englisch ist bis zum Ende des Jahrgangs 10 eine verpflichtende Fremdsprache.

  • In der Einführungsphase (Jahrgang 11) ist Englisch eine verpflichtende Fremdsprache, es sei denn, sie wird durch eine neu angewählte Fremdsprache ersetzt. Die neu angewählte Sprache muss dann aber bis zum Ende des vierten Kurshalbjahres der Qualifikationsphase beibehalten werden.

 

2. Die zweite Fremdsprache

  • Die zweite Fremdsprache beginnt am Missionsgymnasium im Jahrgang 7. Die Wahl der Fremdsprache erfolgt im zweiten Halbjahr des 6. Schuljahres. 

  • Zur Wahl stehen die Sprachen LateinNiederländisch und Französisch.

  • Das Missionsgymnasium hat die Erlaubnis der Landesschulbehörde, eine Lerngruppe Niederländisch pro Jahrgang als zweite Fremdsprache einzurichten.

  • Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2018/2019 eine Lerngruppe Französisch pro Jahrgang als zweite Fremdsprache eingerichtet werden kann.

  • Wir raten dazu, dass muttersprachlich niederländische oder französische Schülerinnen und Schüler Niederländisch bzw. Französisch nicht als 2. Fremdsprache wählen, da dies bereits ihre Muttersprache ist. Ob die Muttersprache als 2. Fremdsprache gewählt wird, liegt aber in der Entscheidung der betreffenden Eltern. Wir weisen auf die Bedingungen des folgenden Spiegelstrichs hin.

  • Falls die Anwahlzahlen für die zugangsbeschränkten Fächer Niederländisch oder Französisch größer als die Lerngruppengröße sind, entscheidet das Los.

  • Die im Jahrgang 7 gewählte zweite Fremdsprache kann bis zum Jahrgang 10 nicht ab- oder umgewählt werden.

  • Im Jahrgang 11 gibt es die Verpflichtung, die zweite Fremdsprache fortzuführen, es sei denn, sie wird durch eine neu angewählte Sprache ersetzt. Die neu angewählte Sprache muss dann aber bis zum Ende des vierten Kurshalbjahres der Qualifikationsphase als zweite Fremdsprache beibehalten werden. Diese Möglichkeit gibt es aber nur, wenn Englisch als erste Fremdsprache beibehalten wird.

  • Im Jahrgang 11 werden die Fächer Latein, Niederländisch und Französisch als neu beginnende Fremdsprachen angeboten. Es hängt von der Zahl der Anwahlen ab, ob die Sprachlernkurse tatsächlich eingerichtet werden können.

3. Die dritte Fremdsprache

  • Die dritte Fremdsprache kann nur im Jahrgang 11 angewählt werden.

  • Als dritte Fremdsprachen können LateinNiederländisch und Französisch von allen Schülerinnen und Schülern angewählt werden. 

  • Es hängt von der Zahl der Anwahlen ab, ob der gewählte Fremdsprachenunterricht  tatsächlich eingerichtet werden kann.

  • Die dritte Fremdsprache kann in der Qualifikationsphase auch als Prüfungsfach (P4 oder P5) gewählt werden. Es hängt von der Zahl der Anwahlen ab, ob der Prüfungskurs tatsächlich eingerichtet wird.

4. Besondere Hinweise und Regelungen für das Fach Latein

  • 2. Fremdsprache ab Klasse 7:

    • Nach der Klasse 10 wird mit der Note „ausreichend“ und der Versetzung in die Einführungsphase das „Kleine Latinum“ erworben.

    • Werden am Ende der Einführungsphase im Fach Latein mindestens 05 Punkte erzielt, ist das „Latinum“ erreicht.

    • Das „Große Latinum“ erwirbt, wer in zwei Kurshalbjahren mindestens 05 Punkte als Ergebnis erzielt. 05 Punkte sind dabei im vierten Kurshalbjahr obligatorisch.

    • Das „Große Latinum“ erwirbt zudem, wer in Latein als Prüfungsfach im Block II mindestens 20 Punkte erreicht hat.

  • 3. Fremdsprache ab Klasse 11:

    • Das „Kleine Latinum“ erwirbt man nach dem vierten Kurshalbjahr der Qualifikationsphase. Dabei müssen in den letzten beiden Kurshalbjahren mindestens 10 Punkte und im letzten Kurshalbjahr mindestens 05 Punkte erreicht werden.

    • Das „Kleine Latinum“ kann außerdem dadurch erworben werden, wenn in Latein als fünftem Prüfungsfach im Block II mindestens 20 Punkte erreicht worden sind.

    • Das „Latinum“ erwirbt man, wenn in Latein als viertem Prüfungsfach im Block II mindestens 20 Punkte erreicht worden sind.

  • Latein als Abiturprüfungsfach

    • Latein kann als Prüfungsfach auf erhöhtem Niveau (P1 bis P3) gewählt werden.

    • Latein kann als Prüfungsfach auf grundlegendem Niveau (P4 oder P5) gewählt werden.

    • Latein wird als Prüfungsfach eingerichtet, wenn genügend Anwahlen erfolgt sind.

5. Besondere Hinweise und Regelungen für das Fach Niederländisch

  • Mit der Wahl von Niederländisch als zweite Fremdsprache wird der Wechsel an andere Gymnasien in Deutschland schwierig oder unmöglich.

  • Niederländisch wird in den Jahrgängen 5 bis 8 als AG auch für Schülerinnen und Schüler mit niederländischem Sprachhintergrund angeboten. Diese AG ist für alle interessierten Schülerinnen und Schüler gedacht - unabhängig von ihrem muttersprachlichen Hintergrund. Die Teilnahme an der AG ist unabhängig von der Wahl der zweiten Fremdsprache.

  • Niederländisch wird im Jahrgang 9 als Projektfach im Umfang von fünf Unterrichtsstunden  angeboten. Ziel dieses Projektfachs ist es, ein Sprachzertifikat mindestens auf der Niveaustufe B1+ zu erreichen. Das Projektfach ist polyvalent angelegt. Für muttersprachlich niederländische Schüler gilt die Teilnahme an diesem Kurs als herkunftssprachlicher Unterricht.

  • Das Missionsgymnasium bietet in Kooperation mit der NTC-Obergrafschaft die Möglichkeit für herkunftssprachlichen Unterricht in den Jahrgängen 5 und 6 an. Am Ende der Klasse 6 erfolgt eine Cito-Prüfung (Cito-Test oder Eindtoets Basisonderwijs)

  • Muttersprachlich niederländische Schülerinnen und Schüler haben im Jahrgang 11 die Möglichkeit, Niederländisch als Fach zu wählen. Sie können damit Niederländisch auch  als Abiturprüfungsfach (P4 oder P5) wählen.

  • Niederländisch wird für alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig von ihrem muttersprachlichen Hintergrund - als viertes oder fünftes Abiturprüfungsfach angeboten.

  • Die Einrichtung des Prüfungsfachs Niederländisch hängt von der Anzahl der Anwahlen ab.

6.Besondere Hinweise und Regelungen für das Fach Französisch

  • Französisch steht momentan in den Jahrgängen 7 und 8 als AG zur Wahl. Hier geht es um einen vorwiegend spielerischen Zugang zur französischen Sprache.

  • Darüber hinaus wird Französisch in den Jahrgängen 9 (ganzjährig) und 10 (nur im ersten Halbjahr) als Projekt im Umfang von fünf Unterrichtsstunden pro Woche angeboten. Ziel dieses Französisch-Projekts ist vor allem das Erreichen des DELF-Diploms, mindestens auf der Niveaustufe A1. Das Diplom ist weltweit anerkannt und unbegrenzt gültig, was sich auf dem (inter)nationalen Arbeitsmarkt oder bei der Studienplatzsuche als Vorteil erweisen kann. Die Schülerinnen und Schüler werden dazu mit den Aufgabenstellungen vertraut gemacht und es werden Prüfungssituationen simuliert. Ein weiterer fester Bestandteil des Französisch-Projekts ist eine mehrtägige Fahrt in das französischsprachige Ausland. Die Einrichtung des Französisch-Projekts hängt von der Zahl der Anwahlen ab.

  • Auch im regulären Französisch-Unterricht besteht für interessierte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, von der jeweiligen Fachlehrerin auf das DELF-Diplom vorbereitet zu werden. Dabei erscheinen die Niveau-Stufen A1 (Anfänger), A2 (grundlegende Kenntnisse) und B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) realistisch.